„Pink Armenia“ hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen wegweisenden Prozess zum Thema Hassrede gewonnen

Pink Armenia Team

Am 7. Januar 2025 verkündete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein Urteil in der von Pink Armenia vorgebrachten Rechtssache „Minasyan und andere gegen Armenien“ und stellte fest, dass die armenische Regierung es versäumt habe, LGBTQI-Aktivisten vor Hassreden und Diskriminierung zu schützen.

Der Fall geht auf einen Artikel aus dem Jahr 2014 zurück, der in der armenischen Zeitung “Iravunk” unter dem Titel “Sie dienen den Interessen der internationalen Homosexuellen-Lobby: Die schwarze Liste der Feinde der Nation und des Staates” veröffentlicht wurde. Der vom Chefredakteur der Zeitung verfasste Artikel richtete sich gegen LGBTQI-Aktivisten und deren Unterstützer, indem er sie als „innere Feinde“ bezeichnete und die Öffentlichkeit ausdrücklich dazu aufforderte, sie zu ächten. Die Veröffentlichung enthielt persönliche Facebook-Profile der Aktivisten und rief zu weitreichender Diskriminierung auf, darunter den Verzicht auf jeglichen Kontakt mit ihnen, die Weigerung, sie einzustellen, sowie ihren Ausschluss aus dem öffentlichen und beruflichen Leben.

Nachfolgende Artikel desselben Redakteurs verstärkten diese Rhetorik, indem sie diskriminierende Sprache verwendeten und schädliche Stereotypen über die LGBTQI-Gemeinschaft weiterverbreiteten. Die anhaltenden Angriffe schufen ein feindseliges Umfeld für Aktivisten und untergruben deren Würde und Sicherheit.

Die Klage wurde von 14 armenischen Staatsangehörigen eingereicht, darunter prominente LGBTQI-Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Wissenschaftler. Diese Personen waren aufgrund ihres Engagements und ihrer vermeintlichen Verbindung zur LGBTQI-Gemeinschaft direkt Ziel der „Iravunk“-Artikel geworden. Sie setzten sich mit Unterstützung von „Pink Armenia“, einer führenden LGBTQI-Rechtsorganisation des Landes, für Gerechtigkeit ein.

Da die 14 Beschwerdeführer vor armenischen Gerichten keine wirksamen Rechtsbehelfe finden konnten, legten sie Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass die armenische Regierung es versäumt habe, LGBTQI-Aktivisten vor Hassreden und Diskriminierung zu schützen, und damit gegen Artikel 8 (Achtung des Privatlebens) und Artikel 14 (Nichtdiskriminierung) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Der Gerichtshof urteilte, dass es in Armenien an wirksamen rechtlichen Schutzmaßnahmen gegen Hassreden mangele, insbesondere gegen Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Aktivismus ins Visier genommen werden. 

Zwar ging die Hassrede selbst vom Herausgeber von Iravunk, … wurde festgestellt, dass die Untätigkeit der Regierung und ihr Versäumnis, wirksame rechtliche und institutionelle Schutzmaßnahmen gegen solche Verstöße zu schaffen, einen Verstoß gegen ihre Verpflichtungen aus der Konvention darstellten. Der Gerichtshof betonte die positive Verpflichtung Armeniens, Schutz zu gewährleisten und diskriminierende Hassreden wirksam zu bekämpfen.

Dank der Bemühungen von „Pink Armenia“ ist der Staat nun verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um wirksame Mechanismen zum Schutz von Personen vor Hassreden, einschließlich der Anstiftung zur Diskriminierung, zu gewährleisten. „Pink Armenia“ wird die Umsetzung dieses Urteils überwachen.  

Dieser Erfolg verdeutlicht, welche wichtige Rolle zivilgesellschaftliche LGBTQI-Organisationen spielen, wenn sie sich auf Gesetze und Gerichte stützen, um substanzielle Veränderungen herbeizuführen.

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